EU-Recht

 

Gemeinschafts- und EU-Recht

Am 1. Dezember 2009 erwarb die Europäische Union mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Rechtspersönlichkeit und übernahm die zuvor von der Europäischen Gemeinschaft ausgeübten Befugnisse. Von diesem Moment an wurde das Gemeinschaftsrecht zum EU-Recht.

Die Europäische Union und Bulgarien

Nach einer mehr als siebenjährigen Vorbereitung wurde Bulgarien am 1. Januar 2007 Vollmitglied der Europäischen Union.

Der EU-Beitritt ist ein bedeutender Schritt zur Integration Bulgariens in die Europäische Union auf der Grundlage europäischer Werte und des gemeinsamen Ziels, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen.

Nach dem EU-Beitritt Bulgariens wurde das Recht der Europäischen Union (EU-Besitzstand), geschaffen im Laufe der Jahre von den EU-Institutionen durch einzigartige Gesetzgebungsverfahren, die auf der Komplementarität der Gesetzgebungsfunktionen der einzelnen Institutionen beruhen, Teil des nationalen bulgarischen Rechts .

 

 

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