Missbrauch des Monopols und der marktbeherrschenden Stellung in Bulgarien

 

Unter marktbeherrschende Stellung wird ein wirtschaftliches Konzept verstanden, bei dem ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe (kollektive marktbeherrschende Stellung) in der Lage ist, ohne Berücksichtigung der anderen Wettbewerber oder der Verbraucher zu handeln, d.h. dieses Unternehmen oder diese Unternehmensgruppe ist keiner wirksamen Gegenreaktion seiner Wettbewerber oder der Verbraucher ausgesetzt. Ein Monopol liegt vor, wenn der Staat einem Unternehmen besondere oder ausschließliche Rechte einräumt und das Unternehmen dadurch den gleichen wirtschaftlichen Charakter wie die marktbeherrschende Stellung aufweist.

Das Bestehen eines „Monopols / einer marktbeherrschenden Stellung“ eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe stellt an sich keinen Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln dar. Das Monopol / die marktbeherrschende Stellung kann jedoch durch das wirtschaftlich ungerechtfertigte Verhalten des Monopolisten / marktbeherrschenden Unternehmens oder der Unternehmensgruppe, die eine kollektive beherrschende Stellung innehaben, missbraucht werden. Daher hat der Monopolist (das marktbeherrschende Unternehmen) eine besondere Verantwortung, „nicht zuzulassen, dass sein Verhalten den Wettbewerb beeinträchtigt“. Der Missbrauch kann grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt werden – ausbeuterischer Missbrauch und Missbrauch mit Ausschlusswirkung.

Delchev & Partners können Sie zu Ihrem Verhalten oder dem Verhalten eines Ihrer Wettbewerber auf dem bulgarischen Markt als monopolistisches / marktbeherrschendes Unternehmen beraten, insbesondere zu Kampfpreisstrategien, Kosten-Preis-Scheren, Alleinvertriebsverträgen, Vertragsverweigerung, missbräuchliche Diskriminierung, Kopplungs- und Bündelungsgeschäfte, überhöhte Preise oder sonstigen Manifestationen missbräuchlichen Verhaltens, sowie möglicher Schutzmaßnahmen.

 

 

 

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