MwSt.-Vertretung in Bulgarien

 

EU- oder Nicht-EU-Unternehmen, die in Bulgarien nicht steuerlich ansässig sind, müssen sich möglicherweise gesetzlich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. Nicht-EU-Unternehmen benötigen einen akkreditierten bulgarischen Vertreter, um sich nach dem MWST.-Gesetz registrieren zu lassen.

Delchev & Partners bietet einer großen Anzahl ausländischer Unternehmen, die entweder in Bulgarien tätig sind, kurzfristige Projekte in Bulgarien umsetzten, Fernabsatz betreiben oder bulgarische Tochtergesellschaften haben und eine externe Betreuung ihrer Mehrwertsteuerverbindlichkeiten benötigen , fortlaufende MWSt.-Vertretung und Agenturservices an.

Delchev & Partners bieten folgende Dienstleistungen zur Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften:

  • Erstellung und Einreichung von MWSt.-Berichten – MWSt.-Erklärungen, MWST.-Ein- und Verkaufsregister, VIES-Erklärungen;
  • Erstellung und Einreichung von Intrastat-Berichten;
  • Unterstützung bei Mehrwertsteuerinspektionen und -prüfungen;
  • Unterstützung bei der Erstattung von Mehrwertsteuer.

Delchev & Partners hilft auch Nicht-EU-Unternehmen, indem es als umsatzsteuerlich zugelassener Vertreter (oder umsatzsteuerlicher Vertreter oder Fiskalvertreter) in Bezug auf ihre bulgarischen Umsatzsteuerpflichten auftritt.

 

 

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Delchev & Partners ist eine erstklassige auf Handelsbeziehungen spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Sofia und Plovdiv, Bulgarien. Wir bieten multinationalen Unternehmen in Bulgarien, ausländischen und bulgarischen Unternehmen, lokalen Unternehmern, Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen umfassende Rechtsdienstleistungen, Steuerberatung und Unterstützung an. Unsere erfahrenen Anwälte und Steuerberater unterstützen Sie und Ihr Unternehmen mit hochwertigem Fachwissen in allen Rechts- oder Steuerangelegenheiten in Bulgarien.