Steuern

Nach dem Fall des kommunistischen Regimes am 10. November 1989 begab sich Bulgarien auf den langwierigen Weg der Transformation von einer staatlichen Planwirtschaft zur Marktwirtschaft. Die Wende hat den Staat unvorbereitet erwischt, denn bis dahin war praktisch kein Steuersystem vorhanden. Die ersten modernen Steuergesetze wurden erst Mitte der 1990-er Jahre verabschiedet. Das Mehrwertsteuergesetz trat 1994 in Kraft, und 1996 erschien das erste Körperschaftsteuergesetz. Seitdem hat sich das Steuersystem in Bulgarien grundlegend geändert. Der Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union am 1. Januar 2007 leistete auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Steuersystems im Hinblick auf die Harmonisierung der Mehrwertsteuergesetze und die Anpassung der nationalen Steuervorschriften an die Vorschriften des EU-Rechts. Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten ändert sich das Steuerrecht in Bulgarien am häufigsten und am schnellsten und ist ständig in Entwicklung begriffen.

Was die Besteuerung anbelangt, bietet Bulgarien zweifellos wettbewerbsfähige und attraktive Bedingungen, da die Steuerlast auf nahezu alle Einkünfte sehr gering ist. Derzeit gelten in Bulgarien folgende Steuersätze:

  • Körperschaftsteuer – 10%;
  • Quellensteuer auf Dividenden – 5% (Befreiung von der Quellensteuer bei Ausschüttung von Dividenden zugunsten einer EU-Muttergesellschaft);
  • Quellensteuer auf Zinsen, Urhebervergütung und Lizenzgebühren, Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten – 10%;
  • Mehrwertsteuer – 20%;
  • Einkommensteuer – 10% Pauschalsteuer;

Zusätzlich zu den günstigen Steuersätzen verfügt Bulgarien über ein gut ausgebautes Netzwerk internationaler Doppelbesteuerungsabkommen, mit denen die Steuerbelastung für grenzüberschreitende Einkünfte ausländischer Investoren aus bulgarischen Quellen weiter gesenkt werden kann.

Unsere Steuerberater bei Delchev & Partners betrachten die Besteuerung als einen zentralen Tätigkeitsbereich. Wir glauben, dass unsere Mandanten die beste Steuerberatung erhalten sollten und wir haben das Wissen und die Professionalität, um diese anzubieten.

Wir helfen unseren Kunden, mit allen Entwicklungen im Steuerbereich Schritt zu halten, nicht nur in Bezug auf das bulgarische Steuerrecht, die bulgarische Verwaltungspraxis und die Rechtsprechung, sondern auch in Bezug auf Änderungen, die durch die EU-Steuergesetzgebung und EuGH-Urteile eingeführt wurden.

Die Steuerberater der Anwaltskanzlei Delchev & Partners bieten die gesamte Palette an Steuerdienstleistungen an, darunter:

  • Steuerberatung;
  • Rechtsbeistand bei Steuersachen;
  • Steuerplanung;
  • Konsultationen zur Besteuerung ausländischer Personen bei einer Betriebsstätte in Bulgarien;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen;
  • MWSt-Vertretung in Bulgarien.

 

 

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Delchev & Partners ist eine erstklassige auf Handelsbeziehungen spezialisierte Anwaltskanzlei mit Büros in Sofia und Plovdiv, Bulgarien. Wir bieten multinationalen Unternehmen in Bulgarien, ausländischen und bulgarischen Unternehmen, lokalen Unternehmern, Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen umfassende Rechtsdienstleistungen, Steuerberatung und Unterstützung an. Unsere erfahrenen Anwälte und Steuerberater unterstützen Sie und Ihr Unternehmen mit hochwertigem Fachwissen in allen Rechts- oder Steuerangelegenheiten in Bulgarien.